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Pflegekosten in Österreich
Wenn es darum geht, die Eltern oder andere ältere Verwandte in ein Pflegeheim zu bringen, ist zu allererst natürlich das beste Pflegeheim zu finden. Die Personen sollen sich wohlfühlen und einen angenehmen Aufenthalt in fortgeschrittenem Alter haben. Die zweite Frage ist, wer die Pflegekosten übernimmt. Dafür gibt es speziell einen Pflegekostenrechner wie diesen hier, der Ihnen eventuell bei der Beratung und der Auswahl des Pflegeheimes behilflich sein kann und viele Fragen klären wird.
Da die Höhe der Pflegekosten in allen Heimen unterschiedlich sind und sich unterschiedlich zusammensetzen, sollte man sich vorher bei jedem Heim beraten lassen und Angebote einholen. Diesen Service übernehmen wir gerne für sie. Die Berechnung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag zusammen. Natürlich hängt es auch vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Person ab. Dieses Pflegegeld ist ebenfalls abhängig von der Pension oder Rente und dem sonstigem Einkommen. Wenn dieses Vermögen zur kompletten Abdeckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt in Österreich meist noch die Sozialhilfe für den fälligen Restbetrag auf. Viele Heime bieten Ratgeber an, um sich bei den ganzen Kosten einen Überblick zu verschaffen. Der Pflegekostenrechner gibt Ihnen ebenfalls einen groben Überblick über die anfallenden Kosten der Pflegestufe. Die täglichen Pflegekosten liegen in etwa zwischen 75 € und 90 €, je nachdem wie hoch Ihr Pflegegeld ist und wie die Person gepflegt werden muss.
Die Bundesländer in Österreich haben eine Regelung, dass Heimkosten, die nicht mit dem Vermögen der Person gedeckt werden können, von einer Mindestsicherung übernommen werden. Dieser Restbetrag wird von der Sozialhilfe beglichen und den Heimbewohnern bleibt noch ein monatliches Taschengeld von etwa 45 Euro als Taschengeld oder Pflegegeld.
Elternunterhalt müssen die Kinder der Heimbewohner im stationären Bereich nicht zahlen. In allen Bundesländern werden die Kinder für die offenen Pflegekosten nicht herangezogen.
Falls Heimbewohner innerhalb von drei bis zehn Jahren ihr Vermögen verschenkt haben, bevor sie in ein Heim gehen mussten, oder eine sonstige Gegenleistung dem Wert des Vermögens an eine andere Person übertragen haben, sind die Geschenknehmer verpflichtet, die vom aufgewendeten Kosten bis zur Höhe des Geschenkwertes zu ersetzen. Das geschenkte oder erworbene Vermögen wird somit zur Berechnung der Pflegekosten verwendet und die beschenkte Person kommt damit für den Heimaufenthalt der Person im Alter auf. Dies ist auf das jeweilige Bundesland unterschiedlich verteilt und jedes Land hat dafür eigene Landesgesetze. Unser Pflegekostenrechner kann Fragen klären und ein wenig Beratung schaffen.
Die öffentliche Sozialhilfe ist aber nicht nur für die Kosten verantworlich. Auch Dritte Personen, das heißt etwa der Ehegatte oder die Ehegattin haben für die Kosten aufzukommen, die in einem Heim entstehen. Von der Kostenersatzpflicht ausgenommen sind Kinder der Eltern. Sie müssen kein Elternunterhalt zahlen wenn die Eltern ambulant oder teilstationär untergebracht sind.